Unser Beratungskonzept

Allgemeine Zielsetzung

Durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen nimmt die Bedeutung der Erziehungsfunkton von Schule zu. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist die schulische Beratung ein zunehmend wichtiger Aspekt. Beratung will nicht nur Informationsdefizite von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ausgleichen oder bei individuellen Schwierigkeiten oder Störungen helfen, sondern einem befriedigenden, effektiven Lehren, Lernen, Arbeiten und Zusammenleben in der Schule dienen. Insofern gehören hierzu auch die Beratung im Hinblick auf die Förderung von besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Begabungen, Interessen sowie sozialer Verantwortlichkeit.

Auf diese Weise trägt Beratung dazu bei, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erfüllen.

Die Beteiligten am Beratungssystem

Für ein effektives Beratungskonzept ist die Zusammenarbeit aller Lehrkräfte, Eltern, ggf. weiterer Beteiligten an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit und der Schüler/innen notwendig. Nur wenn die Beratungstätigkeit als Aufgabe aller Beteiligten wahrgenommen wird, kann auf die persönliche und schulische Entwicklung der Schüler/innen und die Verbesserung des Lernklimas Einfluss genommen werden.

Klassenlehrkraft

Die Klassenlehrkräfte sind grundsätzlich die ersten Ansprechpartner. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und für die Bearbeitung klasseninterner Probleme. Angesichts des täglichen Umgangs kennen die Klassenlehrkräfte ihre Schüler/innen am besten und finden am ehesten das für die Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.

Fachlehrkraft

Fachlehrkräfte sind ebenso wie Klassenlehrkräfte in den Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber Eltern und Schülern wahr. Bei Auffälligkeiten einzelner Schüler bzw. Schülerinnen ist es sinnvoll Kontakt zur Klassenlehrerin/ zum Klassenlehrer aufzunehmen und mit ihm das weitere Vorgehen abzustimmen.

Sonderpädagogin/Sonderpädagoge

Die Sonderpädagogin/Der Sonderpädagoge stützt im Beratungsprozess die Beratung von Eltern und Lehrkräften auf Basis von Unterrichtsbeobachtungen und bringt ihre/seine Beratungskompetenz mit ein. Sie/Er unterstützt Eltern und Lehrkräfte bei Antragstellungen und Wahl geeigneter Fördermaßnahmen.

Sozialpädagogin/Sozialpädagogen

Die Sozialpädagogin/Der Sozialpädagoge unterstützt im Beratungsprozess die Eltern z.B. bei Erziehungsfragen, Anträgen des Jobcenters und der Sozialhilfe, Ämter- und Behördengängen, Arztterminen, Freizeitangebote für Kinder, Fragen zum Sorgerecht    und in schwierigen Lebenslagen.

Schulleitung

Die Schulleitung erweist sich als zusätzliche wichtige Anlaufstelle und wird beratend tätig für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte. Auf Wunsch der Eltern oder Lehrkräfte steht sie bei besonderen Fragestellungen oder Problemlagen in Gesprächen zur Verfügung.

Außerschulische Beratungsangebote

Die Beratungstätigkeit der Schule wird durch externe Einrichtungen ergänzt und unterstützt. Diese sind beispielsweise: Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatung, Ärzte, Sozialdienste, Sonderpädagogen, Jugendamt, ambulante Therapiezentren, Gesundheitsamt.

Beratungsaufgaben

Die Schule nimmt unterschiedliche Beratungsfelder wahr:

Beratung bei Lernschwierigkeiten
Lernschwierigkeiten können viele Ursachen haben, deswegen ist es uns wichtig, frühzeitig mit den Eltern des entsprechenden Kindes ins Gespräch zu kommen. Sowohl organische als auch psychische Probleme können Ursachen für Lernschwierigkeiten sein. Besteht der Verdacht einer langfristigen Lernstörung, sollte dies von ärztlicher Seite abgeklärt werden. Für die weitere Vorgehensweise ist unsere sonderpädagogische Lehrkraft erste Ansprechperson.

Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten
Bei Verhaltensauffälligkeiten ist die Klassenlehrkraft die erste Beratungsinstanz. Beraten wird über Ursache und Form der Auffälligkeiten, sowie den Umgang damit. Absprachen können bei Bedarf für beide Seiten protokolliert werden. Die Fachlehrkräfte werden über die Absprachen informiert und setzen diese auch in ihrem Unterricht um. In angemessenem Abstand sollten Folgegespräche stattfinden. Bei Verhaltensauffälligkeiten ist eine engmaschige Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten von großer Bedeutung, denn nur so können z.B. über ein tägliches Rückmeldesystem positive Verhaltensänderungen bewirkt werden.

Schullaufbahnberatung / Übergang zu weiterführenden Schulen
Die Elternschaft der betreffenden Schülerinnen und Schüler wird in einer Informationsveranstaltung in der ersten Hälfte des vierten Schuljahres umfassend über den Prozess der Schullaufbahnempfehlung bis zum Ende des vierten Schuljahres informiert. Kriterien für die Schullaufbahnempfehlung werden den Eltern mitgeteilt.

Das Beratungsgespräch im November/ Dezember des vierten Schuljahres basiert auf einer schriftlichen Übersicht der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des einzelnen Kindes. Das Gespräch schließt mit der Schulformempfehlung seitens der Lehrkraft; das Gesprächsprotokoll mit dem Gesprächsergebnis wird von den Gesprächsteilnehmerinnen/Gesprächsteilnehmern unterschrieben. Die schriftliche Empfehlung, die dem Zeugnis des ersten Halbjahres der vierten Klasse beigefügt wird, bezieht sich auf die Aussagen vom Beratungstermin.

Präventionsarbeit (sexueller Missbrauch)
Die Schule sensibilisiert die Kinder für die Gefahren sexuellen Missbrauchs. Hierzu werden in den Jahrgängen 3/4 drei Theateraufführungen der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück aufgeführt. Unterrichts- und Theaterinhalte werden den Eltern mitgeteilt.

  • Darüber hinaus findet Beratung noch zu folgenden Anlässen statt:
    Beratung bei persönlichen oder familiären Problemen, die den Schulalltag belasten.
  • Beratung bei der Einschulung
  • Förderung besonderer Begabungen
  • Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen

Formen der Beratung

Elternsprechtage

Gerade in Einzelgesprächen ergeben sich gute Möglichkeiten der Besprechung von Konflikten. Elternsprechtage finden halbjährlich statt und ermöglichen einen regelmäßigen Austausch von Eltern und Lehrern. Hier werden mit Hilfe von Auswahlzeiten für alle Eltern realisierbare Termine eingerichtet. Zu mindestens einem der zwei Elternsprechtage ist gewünscht, dass die Eltern/ein Elternteil gemeinsam mit dem entsprechenden Kind den Termin wahrnehmen. Auf diese Weise können unter Anwesenheit aller im Erziehungsaustausch befindlichen Personen auch mit dem Kind Absprachen getroffen und bei Bedarf schriftlich festgehalten werden. Vor den Elternsprechtagen führt die entsprechende Lehrkraft in den Betreuungseinrichtungen zu jedem Kind ein Gespräch, so dass beim Sprechtag auch Rückmeldungen zur Betreuungssituation des Kindes weitergegeben werden können.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratung ist die Beratung zum Übergang in die weiterführende Schule im 1. Halbjahr des vierten Schuljahres. Diese findet im Dezember und Januar des vierten Schuljahres statt. 

Sprechstunden

Zusätzlich zu den Elternsprechtagen bieten die Lehrkräfte Sprechstunden an, in denen die Eltern nach Voranmeldung Rücksprache nehmen können und aktuelle Probleme zur Sprache bringen können. Die Sprechstunde wird den Eltern entweder zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt oder individuell nach Terminabsprache über das Mitteilungsheft des Kindes oder telefonisch vereinbart.

Klassenpflegschaftssitzungen

Informationen zum Lernen oder zu klasseninternen Problemen können bei den Pflegschaftssitzungen erörtert werden.

Beratungsprozesse zwischen Schülern/innen

Auch zwischen Schülern/innen finden Beratungsprozesse statt, indem sie Konflikte miteinander zunehmend selbstständig lösen. Die Lehrkraft tritt mehr in den Hintergrund und nimmt eine beratende Funktion ein. Grundlage hierfür ist aber ein erlernter Umgang mit Konflikten sowie der respektvolle Umgang miteinander. Durch den Aufbau eines positiven Klassen- und Schulklimas, eine vertrauensvolle Beziehung der Schüler/innen zu den Lehrerkräften sowie ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Schüler/innen werden wichtige Grundlagen für einen sinnvollen Umgang mit Konflikten geschaffen.

Mögliche Formen hierbei sind:

  • Ausbildung von Streitschlichtern
  • Klassensprecher/in
  • Klassenrat
  • Wochenabschlussgespräche
  • Briefkasten in der Klasse (z.B. „Kummerkasten“)
  • Nummer gegen Kummer (herausgegeben vom Kinderschutzbund)