Elternmitarbeit
Elternmitarbeit bei Verdacht auf Covid-19
Liebe Eltern,
aufgrund des momentan vorherschenden Covid-19-Virus, müssen Eltern bereits vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt haben, dass unsere Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das beigefügte Schaubild des Schulministeriums erläutert, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Bitte ziehen Sie es zurate, wenn Sie unsicher sind.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Hartung (Rektorin)
Elternmitarbeit an der GGS Bergische Straße
"Schule zum Wohl des Kindes kann nur gelingen, wenn Eltern und Lehrer sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und Schule gemeinsam gestalten."
Dieser Satz aus der Landesverfassung NRW gilt für uns als Leitsatz bei der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Regeln für diese Zusammenarbeit werden im Schulmitwirkungsgesetz festgelegt.
Die gemeinsame Verantwortung im Zielhorizont der Landesverfassung ist rechtlich begründet im Elternrecht zur Erziehung (GG Art.6) und in der staatlichen Schulaufsicht (GG Art.7). Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt.
Zusammenarbeit ist notwendig zum Wohl des Kindes, bei dem es um die Entwicklung der Persönlichkeit geht.
Gerade in der heutigen Zeit, wo durch die Medien viele heimliche Miterzieher eine Rolle spielen und der Werteverlust beklagt wird, müssen sich Eltern und Lehrer über die Erziehung des Kindes verständigen. Wichtig ist dies auch mit Blick auf unterschiedlicher Zielvorstellungen in anderen Kulturen (Rollenverständnis) oder durch den Verlust von Wertorientierung.
Hier besteht die Gefahr, dass das Kind zwischen unterschiedlichen Vorstellungen zerrieben wird, wenn es nicht gelingt, eine Einigung in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Zielen zu erreichen (Landesverfassung Art.7).
Die Beteiligung der Eltern ist auch aus Sicht der Schule hilfreich und notwendig.
Viele Neuerungen im Bereich der Grundschule stoßen bei Eltern oft auf Unverständnis und können ohne Information auch bei gutem Willen nicht immer mitgetragen werden.
Hier besteht sogar die Gefahr, dass Eltern aus Unkenntnis die Lernprozesse durch häusliche Nachhilfe stören. So erfordert z.B. unser Konzept des Rechtschreibunterrichtes, dass auch Eltern wissen, was richtig und was nur lautgetreu geschrieben werden muss. Auf Elternabenden kann auch verdeutlicht werden, wo die je eigenen Kompetenzen und Aufgaben liegen, z.B. zum Thema Hausaufgaben.
Auch wenn es um das einzelne Kind geht, kann ein offenes Gespräch auf beiden Seiten mehr Verständnis und Einfühlungsvermögen für die je andere Situation erzeugen und realistische Lösungen nahe legen.
Schließlich sorgt Elternbeteiligung, ob nun in Entscheidungsprozessen, in der praktischen Mitarbeit als Experten im Unterricht oder bei Veranstaltungen und Festen dafür, dass Eltern und somit auch die Kinder eine Mitverantwortung für ihre Schule erleben und wahrnehmen können.
Elternarbeit war nicht von Anfang an Programm der Schule. Die Mitarbeit entstand neben der formellen Arbeit nach dem Schulmitwirkungsgesetz spontan aus der Situation des Neubeginns. Diese ließ eine engagierte Elternschaft entstehen, die sowohl organisatorisch als auch finanzielle wichtige Voraussetzungen für unser Schulleben schuf und immer noch schafft. Aus dieser Erfahrung und aus den o.g. Gründen betrachten wir die Elternmitarbeit als einen unverzichtbaren Baustein unserer Schule.
Einen wichtigen Teil der Mitarbeit erwarten wir als Hausarbeit von allen Eltern: Elternpflichten, die u.a. in der allgemeinen Schulordnung formuliert sind, wie Sorge für regelmäßigen Schulbesuch, Mitteilung bei Krankheit und Adressenänderung, Kenntnisnahme von Leistungskontrollen, Materialausstattung und Ergänzung, Schulwegtraining, Erziehung zum Sozialverhalten, Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungen und Sprechtagen....
Die Elternmitverantwortung findet in unserer Schule Anwendung in den Mitwirkungsgremien, wie sie das Schulmitwirkungsgesetz vorsieht. Daraus entwickeln sich weitere Aktivitäten, die für unser Schulleben unverzichtbar geworden sind, sowohl auf Klassenebene als auch auf Schulebene.
Neben dieser kollektiven Elternarbeit wird die individuelle Beratung mit nur wenigen Ausnahmen von allen Eltern wahrgenommen. Im laufenden Schuljahr finden zwei Elternsprechtage statt. Durch Terminvergabe werden Wartezeiten vermieden. Auch Fachlehrer können nach Vereinbarung aufgesucht werden. Weitere Gespräche werden angeboten im Zusammenhang mit der Zeugnisausgabe der ersten und zweiten Klassen.
In all diesen Gesprächen geht es darum, Lernerfolge und -defizite, Verhaltensauffälligkeiten und Schwierigkeiten in einem offenen, partnerschaftlichen Dialog zu besprechen und gemeinsam aus der je eigenen Kompetenz der Eltern und des Lehrers nach Hilfen zu suchen oder wenn nötig andere Erziehungspartner zu vermitteln.
Zu Beginn der Klasse 4 werden die Eltern in der Schule über das Übergangsverfahren und über die weiterführenden Schulen informiert.
Wir geben die Einladungen der Schulen weiter, damit Eltern sich vor Ort ein eigenes Bild machen können.
Zum Abschluss der Grundschulzeit organisieren die Eltern der 4. Klassen ein Abschlussfest.
Der Abschied von der Schule wird in einem ökumenischen Gottesdienst gefeiert, zu dem auch die Eltern eingeladen werden.
Wenn unsere Schule nach ihrem Erziehungsauftrag auch eine Schule der Demokratie sein soll, müssen wir darüber nachdenken, warum die Teilnahme an den Pflegschaftssitzungen im Laufe der vier Jahre rückläufig ist, während das Einzelinteresse mit Blick auf die weiterführenden Schulen eher zunimmt. Auch bei der praktischen Mitarbeit sind schon jetzt durch die zunehmende Berufstätigkeit Einbrüche zu verzeichnen. Damit verbunden ist manchmal auch die Tendenz, immer mehr Verantwortung an die Schule abzugeben.
Hier gilt es nach Möglichkeiten und Ursachen zu suchen, um dem allgemein zu beobachtenden Rückzug ins Private zu begegnen.
Wir hoffen, dass möglichst viele Eltern durch aktive Mitarbeit in verschiedenen Bereichen erleben, wie schön es ist, Schule gemeinsam zu gestalten. Sie werden erleben, dass so Schule auch für ihre Kinder wichtiger und schöner wird.