Elternmitwirkung im System Schule

„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit.“ (Artikel 10 der Landesverfassung NRW)

Die Regeln für diese Zusammenarbeit werden im Schulmitwirkungsgesetz festgelegt.

Die gemeinsame Verantwortung im Zielhorizont der Landesverfassung ist rechtlich begründet im Elternrecht zur Erziehung (GG Art.6) und in der staatlichen Schulaufsicht (GG Art.7). Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Hierin stehen u.a. die Mitwirkungsgremien der Schule (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz). Hinzu kommen weitere Bereiche, in denen die Elternmitarbeit von unschätzbarem Wert ist.

In der Klassenpflegschaft beraten Eltern und Lehrkräfte der jeweiligen Klasse Fragen zu Erziehung und Unterricht, die alle Eltern der Klasse gleichermaßen angehen. Hier informieren die Lehrkräfte über Unterrichtsinhalte, Methoden, Konzepte und über Beurteilungskriterien und regen zum Austausch an. Eltern können Fragen stellen und Beiträge aus Elternsicht vorbringen. Solche werden wir als Lehrkräfte ernst nehmen und in unsere Überlegungen einbeziehen. Die Klassenpflegschaftssitzungen finden in der Regel zwei Mal im Schuljahr statt. Hier wählen die Eltern der Klasse zu Beginn jeden Schuljahres ihre/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n sowie die Vertretung und entscheiden damit, wer in der Schulpflegschaft und darüber hinaus in der Schulkonferenz über das Schulleben oder die Bildungsarbeit mitentscheidet.

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und Vertretungen zusammen und berät über Fragen, die die ganze Schule betreffen. Die Schulpflegschaft zeigt sich an unserer Schule bei der Organisation oder Mitgestaltung von Veranstaltungen aktiv, selbständig und wo nötig kooperativ. Aus ihr bilden sich je nach Bedarf Initiativen und Arbeitsgruppen. Dabei wird eng mit dem Förderverein zusammenarbeitet, der z.B. den Erlös von Veranstaltungen verwaltet und bei Bedarf Mittel zur Verfügung stellt.

Vorsitzende Schulpflegschaft: Frau Massaro (4b)

Stellvertreter: Herr Peltzer (1b)

Kontaktieren können Sie die Schulpflegschaftsvertreter über unsere Schulmail.

In der Schulkonferenz beraten und entscheiden je sechs gewählte Eltern- und Lehrervertreter unter Vorsitz der Schulleitung über Fragen, die die ganze Schule betreffen und das Schulleben ausmachen.