Schulregeln für Schüler, Lehrer und Eltern
In unserer Schule lernen und leben wir friedlich miteinander. Wir akzeptieren unsere Unterschiede. Dabei helfen uns diese Regeln:
- Wir nehmen Rücksicht.
- Wir lösen Streit mit Worten.
- Wir halten Schule und Schulhof sauber und ordentlich.
- Wir behandeln Möbel, Spielgeräte und Arbeitsmittel sorgfältig.
Die Regeln der Schulordnung werden mit den Kindern im Verlauf des ersten Schuljahres erarbeitet und mit Sinn und Inhalt gefüllt. Den Eltern der Erstklässler wird sie vor der Einschulung erläutert und schriftlich an die Hand gegeben. Bei Nichtbeachtung der Regeln durch einzelne Schüler ist es uns wichtig, dass der Schüler den Regelverstoß erkennt und dass anschließend (möglichst gemeinsam mit dem Schüler) eine angemessene Konsequenz abgeleitet wird. Bei Nichtbeachtung dieser Verhaltensgrundsätze durch erwachsene Schulbeteiligte ist es uns ebenfalls ein Anliegen, darüber mit demjenigen ins Gespräch zu kommen und auf den Vorbildcharakter seines Verhaltens hinzuweisen. Es ist uns klar und wird doch immer wieder vergessen:
Wir können von unseren Kindern nichts erwarten, was wir ihnen nicht auch vorleben.
Dass die Erziehungsziele unserer Schule, aufgestellte Klassen- und Schulregeln sowie die erzieherischen Maßnahmen der Lehrkräfte nicht nur von der Schule, sondern im Hinblick auf eine optimale Erziehung auch vom Elternhaus und anderen erzieherischen Institutionen getragen werden sollten, ist hier von größter Bedeutung. Nur eine schulische Erziehung, die von Elternhaus und anderen Erziehenden mitgetragen wird, bekommt für das Kind angemessene Bedeutung und zeigt ihm einen verlässlichen Weg, Persönlichkeit und Mitmenschlichkeit zu entwickeln.
Diesbezügliche Absprachen zwischen Eltern und Lehrkräften finden statt bei Elternsprechtagen und Gesprächen in Sprechstunden. Darüber hinaus kann über das Mitteilungsheftchen der Kinder regelmäßig von Seiten der Eltern und der Lehrer in Kontakt getreten werden. Absprachen zwischen Hort und Schule werden bei regelmäßigen Besuchen, über Notizen im Mitteilungsheftchen sowie in spontanen Treffen bei akutem Handlungsbedarf abgehalten. Gespräche zwischen den Betreuungspersonen vor Ort und den Lehrern sowie unter den Lehrern selbst gestalten sich besonders unkompliziert und gehören zum Alltagsgeschehen in unserer Schule.
Auch ein Informationsblatt ist im Hinblick auf Regelverstöße für die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus entwickelt worden.
Darüber hinaus gelten bei uns noch folgende Vereinbarungen, die die Eltern der neuen Erstklässler zum Schulstart an die Hand bekommen. Wir möchten alle Eltern bitten, diese Vereinbarungen mitzutragen:
- Die Kinder tragen in den Klassenräumen Hausschuhe.Während des Unterrichts werden die Schuhe ordentlich unter dem Kleiderhaken hingestellt, Jacken und Mäntel an den Haken aufgehängt. Nach dem Unterricht gehören die Hausschuhe in die vorgesehenen Beutel. Die Turnbeutel werden mit nach Hause genommen.
- In der Frühstückspause frühstücken wir gemeinsam. Es wird an die Eltern appelliert, auf eine gesunde Zusammenstellung zu achten. Dementsprechend sollten auch die Getränke ausgewählt sein (Wasser, Saftschorlen oder Tee ohne Zucker bzw. Zuckeraustauschstoffe). Cola und Chips sollen den Kindern grundsätzlich nicht mitgegeben werden.
- Zur Feier von Geburtstagen kann der Klassengemeinschaft etwas mitgebracht werden. Bewährt haben sich feste, vorgeschnittene Kuchen oder Plätzchen. Eine Alternative sind auch Mitbringsel für die Klasse, wie zum Beispiel ein Buch, ein Gesellschaftsspiel oder Spielzeuge für den Schulhof wie Softball, Seilchen, etc.
- Die gelbe Postmappe und das Hausaufgabenheft lassen sich die Eltern täglich zeigen, um Mitteilungen zu erfahren.
- Alte Arbeitsblätter sollten in regelmäßigen Abständen aus den Ordnern aussortiert werden. Ausnahme sind dabei die Musik- und Religionsordner.
- Bei Erkrankung eines Kindes melden die Eltern dies telefonisch ab 7.30 Uhr. Ein ärztliches Attest muss nach einer Woche eingereicht werden. Sollte ein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien, vor oder nach Wochenenden mit Brückentagen oder an nicht schulfreien Brückentagen fehlen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei meldepflichtigen Krankheiten ist die Schule unverzüglich zu informieren. Nach überstandener Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, dass das Kind wieder gesund ist. Bitte denken Sie daran, sich über den versäumten Unterrichtsstoff zu informieren (z.B. bei einem Klassenkameraden) und diesen nachzuholen.
- Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien sowie beweglichen Ferien- und Brückentagen ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld festgesetzt.
- Aus Sicherheitsgründen sollen die Eltern ihre Kinder nur bis zum Schultor begleiten und sie dort wieder abholen. Zur Vermeidung von gefährlichen Verkehrssituationen bitten wir darum, nicht mit dem PKW bis in unsere Straße zu fahren, um die Kinder vor der Schultür abzusetzen. Kinder sollten möglichst ihren Schulweg zu zweit oder in kleinen Gruppen laufen, ansonsten können Eltern ihr Kind in angemessener Entfernung zur Schule aus dem PKW aussteigen lassen, so dass es die letzten Meter zu Fuß gehen kann.