Elternmitwirkung im System Schule
"Schule zum Wohl des Kindes kann nur gelingen, wenn Eltern und Lehrer sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und Schule gemeinsam gestalten."
Dieser Satz aus der Landesverfassung NRW gilt für uns als Leitsatz bei der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Regeln für diese Zusammenarbeit werden im Schulmitwirkungsgesetz festgelegt.
Die gemeinsame Verantwortung im Zielhorizont der Landesverfassung ist rechtlich begründet im Elternrecht zur Erziehung (GG Art.6) und in der staatlichen Schulaufsicht (GG Art.7). Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Hierin stehen u.a. die Mitwirkungsgremien der Schule (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz). Hinzu kommen weitere Bereiche, in denen die Elternmitarbeit von unschätzbarem Wert ist.
In der Klassenpflegschaft beraten Eltern und Lehrer der jeweiligen Klasse Fragen zu Erziehung und Unterricht, die alle Eltern gleichermaßen angehen. Hier informieren die Lehrer über Unterrichtsinhalte, Methoden und Konzepte, über Beurteilungskriterien und regen an zum Austausch. Eltern können Fragen stellen und Einwände aus Elternsicht vorbringen. Solche werden wir als Lehrer ernstnehmen und in unsere Überlegungen einbeziehen. Abgrenzen müssen wir uns jedoch, wenn Eltern versuchen, als Fachmann zu argumentieren. Die Klassenpflegschaft findet in der Regel zweimal im Jahr statt. Hier wählen Eltern ihre Vertreter und entscheiden damit, wer in der Schulpflegschaft und vielleicht auch in der Schulkonferenz über das Schulleben oder die Bildungsarbeit mitentscheidet.
Neben offiziellen Sitzungen finden je nach Wunsch der Eltern Stammtische oder Elternnachmittage mit Kindern statt, die ein besseres Kennenlernen ermöglichen. Die Bereitschaft, als Helfer im Unterricht, beim Fahrradtraining oder als Begleiter bei Klassenwanderungen mitzumachen war bisher relativ groß, sodass all diese Aktivitäten durch die Mitarbeit der Eltern erhalten werden konnten. Auch bei Projektwochen konnten wir auf Eltern als Experten zurückgreifen. Erfreulich ist, dass fast alle, auch die muslimischen Familien , an unseren Feiern teilnehmen und so ein Stück unserer Kultur kennenlernen.
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Elternvertretern zusammen und berät über Fragen, die die ganze Schule betreffen. Die Pflegschaft zeigte sich bisher bei der Organisation oder Mitgestaltung von Veranstaltungen sehr aktiv , selbständig und wo nötig kooperativ. Aus ihr bildeten sich je nach Bedarf Initiativen und Arbeitsgruppen, wie z. B. zur Zeit eine Schulhofinitiative aus Eltern und Lehrern, die sich eine Einteilung des Schulhofes durch Bemalung zum Ziel gesetzt hat. Dabei wird eng mit dem Förderverein zusammenarbeitet, der den Erlös der Veranstaltungen verwaltet und bei Bedarf Mittel zur Verfügung stellt.
Vorsitzende Schulpflegschaft: Frau Massaro (4b)
Stellvertreter: Herr Stolberg (2a)
Kontaktieren können Sie die Schulpflegschaftsvertreter über unsere Schulmail.
In der Schulkonferenz beraten und entscheiden je drei gewählte Eltern- und Lehrervertreter unter Vorsitz der Schulleitung über Fragen, die die ganze Schule betreffen und das Schulleben ausmachen. So konnten wir in den letzten Jahren mehrere Projekte mit den Kindern durchführen, die zuvor auf Informationsveranstaltungen den Eltern vorgestellt wurden.